Die neue Gestaltung
Die Leitmarke besteht aus dem (unveränderlichen) Staatswappen und dem Schriftzug »Freistaat Sachsen«. Sie ist das wichtigste Element des neuen visuellen Erscheinungsbildes des Freistaates Sachsen als eine einheitliche und wiedererkennbare Leitmarke. Sie prägt alle offiziellen, hoheitlichen und imagebildenden Auftritte des Freistaates.
Mit der neuen Leitmarke wird erstmals ein einheitlicher Absender eingeführt. Sie lässt sich optional durch einen Claim ergänzen. Das Wappen steht links vom Schriftzug, wobei die beiden Schriftelemente zweizeilig angeordnet sind. Die Leitmarke erhält ihr optisches Profil durch die eigenständige und charaktervolle Schrift Rotis Semi Serif. Die neue Gestaltung verleiht der Leitmarke eine hohe Prägnanz.
Das Ziel ist es, dass der gesamte Auftritt des Freistaates Sachsen im gleichen Stil gehalten ist. Das heißt, alle Kommunikationsmittel – von der Geschäftsausstattung über die Publikationen bis hin zu Werbemitteln – müssen nach den Regelungen dieses Handbuches gestaltet werden. Die Einrichtungen der Sächsischen Staatsverwaltung sind verpflichtet, die Bestimmungen der Leitmarke und des neuen Erscheinungsbildes vollständig umzusetzen. Diese Vorgabe gilt verbindlich für alle Absender der Sächsischen Staatsverwaltung.
Bei der neuen Leitmarke handelt es sich um ein feststehendes Bild, dessen Gestaltung und Proportionen genau definiert sind. Die Leitmarke ist die hoheitliche Marke der Sächsischen Staatsverwaltung und darf nicht verändert werden. Die genaue Anwendung der Leitmarke ist auf den folgenden Seiten definiert.




